Ab dem 01. Januar 2018 werden unsere Fonds auch im Rahmen des deutschen Investmentsteuergesetzes als Aktienfonds eingestuft. Hierfür muss die Höhe der (Aktien-) Kapitalbeteiligungen fortlaufend bei mindestens 51% des jeweiligen Fondsvermögens liegen. Entsprechend dürfen flüssige Mittel lediglich bis zu einem Wert in Höhe von 49% des jeweiligen Fondsvermögens gehalten werden. Durch die Einstufung als Aktienfonds im Sinne des vorgenannten Gesetzes erhalten Privatanleger eine Teilfreistellung in Höhe von 30 %. Das Bundesministerium der Finanzen gewährt einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2018 zur notwendigen Überarbeitung der Verkaufsprospekte. Ab dem 01. Januar 2018 werden die in diesem Zusammenhang stehenden Daten und Informationen (bspw. die täglichen Quoten der Kapitalbeteiligungen), bewertungstäglich über WM-Daten publiziert. Das Fondsmanagement wird durch diese Anpassung bezüglich der Steuerung unserer Fonds und der Umsetzung der Anlagestrategie nicht beeinträchtigt bzw. eingeschränkt.
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