Policies / Grundsätze

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Dokumente unserer Geschäftsgrundsätze den nachfolgend aufgeführten Links unterteilt nach Themengebiet: 

Beschwerden / Reklamationen 

Die LOYS AG ist bestrebt, zu jeder Zeit eine zufriedenstellende Dienstleistung im Interesse der von ihr verwalteten Investmentfonds und deren Anleger, ihrer Kunden und Geschäftspartner zu erbringen. Trotz größtmöglicher Anstrengungen ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, dass unser Verhalten oder das unserer Mitarbeiter Anlass zu einer Beschwerde geben könnte. Wir nehmen diese ernst und haben ein Beschwerdemanagement mit dem Ziel installiert, eine nachhaltige Beschwerdebearbeitung zu gewährleisten, unsere Geschäftsbeziehungen zu stärken und die Dienstleistungsqualität stetig zu verbessern. Daher ist unser Beschwerdemanagement dazu angehalten, durch eine konstruktive, transparente und effiziente Beschwerdebearbeitung dafür Sorge zu tragen, die Kundenzufriedenheit wiederherzustellen und die Kundenbindung zu stärken.

Behandlung von Beschwerden

Ihr Berater oder Ihre Kontaktperson nimmt Ihre Anliegen und Beschwerden gerne entgegen. Sollten Sie nicht zufrieden sein mit der Art, wie Ihr Anliegen beantwortet wurde, können Sie sich an unsere Ombudsstelle wenden.

Kontaktangaben:

VuV-Ombudsstelle Stresemannallee 30 60596 Frankfurt am Main

E-Mail: contact@vuv-ombudsstelle.de

Telefon: +49 69 660550 110

Telefax: +49 69 660550 119

Die VuV-Ombudsstelle wurde vom Bundesamt für Justiz als Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des 14 Abs. 3 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) i.V.m § 11 Finanzstellenschlichtungsverordnung (FinSV) anerkannt. Träger der Schlichtungsstelle ist der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV), bei der die LOYS AG Mitglied ist. Die Schlichtungsstelle schlichtet Streitigkeiten im Sinne des § 14 Abs.1 Satz 1 UklaG zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV auf Antrag des Verbrauchers. Dies sind in erster Linie Streitigkeiten über die von den Mitgliedern des VuV angebotenen Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes (u.a. Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung).

Whistleblowingsystem der LOYS Gruppe – Hinweisgebersystem 

Nach § 13 Abs. 1 WpIG sind Institute verpflichtet, einen Prozess einzurichten, der es Mitarbeitern und Kunden unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, Verstöße gegen die verschiedenen regulatorischen Vorgaben, wie beispielsweise Marktmissbrauchsverordnung, die MiFIR-Verordnung, KWG oder GwG (sowie etwaige strafbare Handlungen innerhalb der Gruppe an geeignete Stellen zu berichten („Whistleblowing“). Dies beinhaltet auch Artikel 8-3 des Luxemburger Geldwäschegesetz vom 12. November 2004 in geänderter Fassung. 

LOYS hat sich daher dazu entschieden, die Whistleblowing-Funktion auf den Compliance-Beauftragten Herrn Alfred Kaiser zu übertragen.

Kontaktdaten: 

Alfred Kaiser  
LOYS AG Frankfurt 
Barckhausstrasse 10
60325 Frankfurt am Main 
Telefon 069 247544404
E-Mail kaiser@loys.de  

Der Compliance-Beauftragte wird die ihm zur Kenntnis gebrachten Informationen - unter Wahrung der Anonymität des Meldenden -  Angabe des Datums der Meldung, der Art und Umstände des mitgeteilten Regelverstoßes sowie ggf. des/der Namen/s der für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlichen Person/en dokumentieren.